
E wie Einfach Cashback Profil
Cashback bei E wie Einfach mit der Andasa Card
Bei E wie Einfach bekommst du zusätzlich Cashback wenn du deinen Einkauf mit der Andasa Card bezahlst
Bei E wie Einfach bekommst du nur Cashback wenn du deinen Einkauf mit der Andasa Card bezahlst


Mit E wie Einfach können preisbewußte Verbraucher ihren Strom- und Gasanbieter einfach und kostenlos wechseln.
Cashback bekommst du bei E wie Einfach nur auf die Gas- und Stromtarife - nicht für einen Einkauf im Shop.
Bitte beachte, in unserem Partnerprogramm erhältst du Cashback auf folgende Produkte:
Flex Tarif Gas, Flex Tarif Strom, Gas-MeinKlimaTarif, Gas-MeinKlimaTarif 2021, Gas-MeinSmartTarif, Gas-MeinSmartTarif 2022, Gas-MeinSmartTarif MST 2021, Strom-EinheitspreisTarif EPT 242, Strom-EinheitspreisTarif EPT 3, Strom-MeinGünstigTarif, Strom-MeinGünstigTarif 2021, Strom-MeinÖkoTarif, Strom-MeinÖkoTarif 2021, Strom-MeinSmartTarif, Strom-MeinSmartTarif 2022, Strom-MeinSmartTarif MST 2021, Strom1-MeinWärmeStrom 2021, Strom2-MeinWärmeStrom 2021, Strom3-MeinWärmeStrom 2021, Wärmestrom-MWT PK
Auf folgende Produkte kann kein Cashback gezahlt werden:
ESB-Home, ESP-Energie L, ESP-Energie S, ESP-Heizen L, ESP-Heizen S, Gas, Gas-EinPreisTarif, Gas-Einheitspreis Tarif EPT 24 2, Gas-Einheitspreis Tarif EPT 3, Gas-MeinGünstigTarif, Gas-MeinGünstigTarif 2021, Gas-MeinPaketTarif PK, Strom-EinPreisTarif, Strom-FixPreisTarif, Wärmestrom-MWT GK
Bitte beachte, dass nur valide zustande gekommene Verträge mit Cashback vergütet werden können. Die Bearbeitungszeit beginnt mit Vertragsbeginn und kann bis zu 6 Monate dauern. Zuwiderhandlungen führen zur Ablehnung des Bonus sowie Deaktivierung deines Accounts.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie für Strom, ist festgelegt, dass eine Kundenzuwendung in Gestalt von Zugaben oder Vergünstigungen (Cashback, Bonus, Coupons, Give-Aways,Sofortprämie etc.) für neu abgeschlossene Verträge nur noch bis maximal 50€ (brutto) pro Lieferstelle vergeben werden darf. Die Regelungen betreffen alle Energielieferanten und gelten ausdrücklich auch für mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben, die von einem Dritten für den Energiebelieferungsvertrag gewährt werden. Abschlüsse, bei denen die Zuwendungsobergrenze überschritten wurde, werden abgelehnt oder erst gar nicht erfasst. Diese Regelung gilt für Abschlüsse ab dem 01.01.2023.
Cashback bekommst du bei E wie Einfach nur auf die Gas- und Stromtarife - nicht für einen Einkauf im Shop.
Bitte beachte, in unserem Partnerprogramm erhältst du Cashback auf folgende Produkte:
Flex Tarif Gas, Flex Tarif Strom, Gas-MeinKlimaTarif, Gas-MeinKlimaTarif 2021, Gas-MeinSmartTarif, Gas-MeinSmartTarif 2022, Gas-MeinSmartTarif MST 2021, Strom-EinheitspreisTarif EPT 242, Strom-EinheitspreisTarif EPT 3, Strom-MeinGünstigTarif, Strom-MeinGünstigTarif 2021, Strom-MeinÖkoTarif, Strom-MeinÖkoTarif 2021, Strom-MeinSmartTarif, Strom-MeinSmartTarif 2022, Strom-MeinSmartTarif MST 2021, Strom1-MeinWärmeStrom 2021, Strom2-MeinWärmeStrom 2021, Strom3-MeinWärmeStrom 2021, Wärmestrom-MWT PK
Auf folgende Produkte kann kein Cashback gezahlt werden:
ESB-Home, ESP-Energie L, ESP-Energie S, ESP-Heizen L, ESP-Heizen S, Gas, Gas-EinPreisTarif, Gas-Einheitspreis Tarif EPT 24 2, Gas-Einheitspreis Tarif EPT 3, Gas-MeinGünstigTarif, Gas-MeinGünstigTarif 2021, Gas-MeinPaketTarif PK, Strom-EinPreisTarif, Strom-FixPreisTarif, Wärmestrom-MWT GK
Bitte beachte, dass nur valide zustande gekommene Verträge mit Cashback vergütet werden können. Die Bearbeitungszeit beginnt mit Vertragsbeginn und kann bis zu 6 Monate dauern. Zuwiderhandlungen führen zur Ablehnung des Bonus sowie Deaktivierung deines Accounts.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie für Strom, ist festgelegt, dass eine Kundenzuwendung in Gestalt von Zugaben oder Vergünstigungen (Cashback, Bonus, Coupons, Give-Aways,Sofortprämie etc.) für neu abgeschlossene Verträge nur noch bis maximal 50€ (brutto) pro Lieferstelle vergeben werden darf. Die Regelungen betreffen alle Energielieferanten und gelten ausdrücklich auch für mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben, die von einem Dritten für den Energiebelieferungsvertrag gewährt werden. Abschlüsse, bei denen die Zuwendungsobergrenze überschritten wurde, werden abgelehnt oder erst gar nicht erfasst. Diese Regelung gilt für Abschlüsse ab dem 01.01.2023.