E wie Einfach Cashback Profil
Cashback bei E wie Einfach mit der Andasa Card
Bei E wie Einfach bekommst du zusätzlich Cashback wenn du deinen Einkauf mit der Andasa Card bezahlst
Bei E wie Einfach bekommst du nur Cashback wenn du deinen Einkauf mit der Andasa Card bezahlst
Mit E wie Einfach können preisbewußte Verbraucher ihren Strom- und Gasanbieter einfach und kostenlos wechseln.
Bei E wie Einfach kannst du ausschließlich Cashback mit der Andasa Card sammeln
Cashback bekommst du bei E wie Einfach nur auf die Gas- und Stromtarife - nicht für einen Einkauf im Shop.
Bitte beachte, dass nur die aufgeführten Tarife vergütet werden können.
Für folgende Produkte beträgt dein Cashback-Bonus ca. 8,10€ bis 9,90€ :
EPT24 Gas, EPT24 Strom, EinPreisTarif Gas, EinPreisTarif Strom, Gas - MeinKlimaTarif Gas, Grün&Günstig Tarif Gas, Grün&Günstig Tarif Strom, MTT Gas, MTT Strom, Mein Wärmestrom Tariftyp 1, Mein Wärmestrom Tariftyp 2, Mein Wärmestrom Tariftyp 3, MeinSmartTarif Gas, MeinSmartTarif Strom und Strom - MeinOekoTarif Strom.
Für den FlexTarif Gas und FlexTarif Strom kannst du mit einem Cashback-Bonus von ca. 4,50€ rechnen.
Bitte beachte, dass nur valide zustande gekommene Verträge mit Cashback vergütet werden können. Die Bearbeitungszeit beginnt mit Vertragsbeginn und kann bis zu 6 Monate dauern. Zuwiderhandlungen führen zur Ablehnung des Bonus sowie Deaktivierung deines Accounts.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie für Strom, ist festgelegt, dass eine Kundenzuwendung in Gestalt von Zugaben oder Vergünstigungen (Cashback, Bonus, Coupons, Give-Aways,Sofortprämie etc.) für neu abgeschlossene Verträge nur noch bis maximal 50€ (brutto) pro Lieferstelle vergeben werden darf. Die Regelungen betreffen alle Energielieferanten und gelten ausdrücklich auch für mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben, die von einem Dritten für den Energiebelieferungsvertrag gewährt werden. Abschlüsse, bei denen die Zuwendungsobergrenze überschritten wurde, werden abgelehnt oder erst gar nicht erfasst. Diese Regelung gilt für Abschlüsse ab dem 01.01.2023.