
GASAG Cashback Profil
Cashback bei GASAG mit der Andasa Card
Bei GASAG bekommst du zusätzlich Cashback wenn du deinen Einkauf mit der Andasa Card bezahlst
Bei GASAG bekommst du nur Cashback wenn du deinen Einkauf mit der Andasa Card bezahlst


Einen Cashback-Bonus bekommst du nur auf valide zustande gekommene Vertragsabschlüsse. Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit Vertragsbeginn und kann bis zu 6 Monate dauern. Für Verträge, die während der Bearbeitungszeit gekündigt werden, wird kein Cashback gezahlt. Cashback gibt es nur auf reine Onlineabschlüsse. Zuwiderhandlungen führen zur Ablehnung des Bonus sowie Deaktivierung deines Accounts. Die Höhe des Fixbonus ist abhängig vom abgeschlossenen Produkt.
Für die Produkte Erdgas Komfort, Hausmacherstrom und Wärme Heizkomfort bekommst du leider keinen Bonus gutgeschrieben. Des Weiteren wird für Geschäftskunden und Großkunden von GASAG keine Provision gezahlt.
Cashback erhältst du nur für folgende Produkte:
EISBÄREN | Gas 24, EISBÄREN | Strom 24, GASAG | ERDGAS Fix 24, GASAG | ERDGAS Komfort, GASAG | ERDGAS Smart 12, GASAG | ERDGAS Smart 24, GASAG | ERDGAS direkt, GASAG | Naturgas 12, GASAG | Regionalstrom 12, GASAG | STROM Fix 24, GASAG | STROM Nachtspeicher 12, GASAG | STROM Smart 12, GASAG | STROM Smart 24, GASAG | STROM Waermepumpe 12.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie für Strom, ist festgelegt, dass eine Kundenzuwendung in Gestalt von Zugaben oder Vergünstigungen (Cashback, Bonus, Coupons, Give-Aways,Sofortprämie etc.) für neu abgeschlossene Verträge nur noch bis maximal 50€ (brutto) pro Lieferstelle vergeben werden darf. Die Regelungen betreffen alle Energielieferanten und gelten ausdrücklich auch für mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben, die von einem Dritten für den Energiebelieferungsvertrag gewährt werden. Abschlüsse, bei denen die Zuwendungsobergrenze überschritten wurde, werden abgelehnt oder erst gar nicht erfasst. Diese Regelung gilt für Abschlüsse ab dem 01.01.2023.
Einen Cashback-Bonus bekommst du nur auf valide zustande gekommene Vertragsabschlüsse. Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit Vertragsbeginn und kann bis zu 6 Monate dauern. Für Verträge, die während der Bearbeitungszeit gekündigt werden, wird kein Cashback gezahlt. Cashback gibt es nur auf reine Onlineabschlüsse. Zuwiderhandlungen führen zur Ablehnung des Bonus sowie Deaktivierung deines Accounts. Die Höhe des Fixbonus ist abhängig vom abgeschlossenen Produkt.
Für die Produkte Erdgas Komfort, Hausmacherstrom und Wärme Heizkomfort bekommst du leider keinen Bonus gutgeschrieben. Des Weiteren wird für Geschäftskunden und Großkunden von GASAG keine Provision gezahlt.
Cashback erhältst du nur für folgende Produkte:
EISBÄREN | Gas 24, EISBÄREN | Strom 24, GASAG | ERDGAS Fix 24, GASAG | ERDGAS Komfort, GASAG | ERDGAS Smart 12, GASAG | ERDGAS Smart 24, GASAG | ERDGAS direkt, GASAG | Naturgas 12, GASAG | Regionalstrom 12, GASAG | STROM Fix 24, GASAG | STROM Nachtspeicher 12, GASAG | STROM Smart 12, GASAG | STROM Smart 24, GASAG | STROM Waermepumpe 12.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie für Strom, ist festgelegt, dass eine Kundenzuwendung in Gestalt von Zugaben oder Vergünstigungen (Cashback, Bonus, Coupons, Give-Aways,Sofortprämie etc.) für neu abgeschlossene Verträge nur noch bis maximal 50€ (brutto) pro Lieferstelle vergeben werden darf. Die Regelungen betreffen alle Energielieferanten und gelten ausdrücklich auch für mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben, die von einem Dritten für den Energiebelieferungsvertrag gewährt werden. Abschlüsse, bei denen die Zuwendungsobergrenze überschritten wurde, werden abgelehnt oder erst gar nicht erfasst. Diese Regelung gilt für Abschlüsse ab dem 01.01.2023.