swb Cashback Profil
Der Onlineshop SWB bietet für die Region Bremen und Bremerhaven Strom und Erdgas sowie Trinkwasser. Auch für Telekommunikation sorgt der Service. Neben Fernsehen mit einer Vielzahl an Programmen und Internet kannst du hier auch deinen neuen Mobilfunkanbieter finden.
Bei swb erhältst du für den validen zustande gekommenen Vertrags-Abschluss einen Cashback-Bonus. Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit Vertrags-Beginn und kann bis zu 6 Monate dauern. Für Verträge, die während der Bearbeitungszeit gekündigt werden, wird kein Cashback gezahlt. Cashback gibt es nur auf reine Onlineabschlüsse.Die Höhe des Fixbonus ist abhängig vom abgeschlossenen Produkt. Zuwiderhandlungen führen zur Ablehnung des Bonus sowie Deaktivierung deines Accounts.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie für Strom, ist festgelegt, dass eine Kundenzuwendung in Gestalt von Zugaben oder Vergünstigungen (Cashback, Bonus, Coupons, Give-Aways,Sofortprämie etc.) für neu abgeschlossene Verträge nur noch bis maximal 50€ (brutto) pro Lieferstelle vergeben werden darf. Die Regelungen betreffen alle Energielieferanten und gelten ausdrücklich auch für mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben, die von einem Dritten für den Energiebelieferungsvertrag gewährt werden. Abschlüsse, bei denen die Zuwendungsobergrenze überschritten wurde, werden abgelehnt oder erst gar nicht erfasst. Diese Regelung gilt für Abschlüsse ab dem 01.01.2023.
Bei swb erhältst du für den validen zustande gekommenen Vertrags-Abschluss einen Cashback-Bonus. Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit Vertrags-Beginn und kann bis zu 6 Monate dauern. Für Verträge, die während der Bearbeitungszeit gekündigt werden, wird kein Cashback gezahlt. Cashback gibt es nur auf reine Onlineabschlüsse.Die Höhe des Fixbonus ist abhängig vom abgeschlossenen Produkt. Zuwiderhandlungen führen zur Ablehnung des Bonus sowie Deaktivierung deines Accounts.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie für Strom, ist festgelegt, dass eine Kundenzuwendung in Gestalt von Zugaben oder Vergünstigungen (Cashback, Bonus, Coupons, Give-Aways,Sofortprämie etc.) für neu abgeschlossene Verträge nur noch bis maximal 50€ (brutto) pro Lieferstelle vergeben werden darf. Die Regelungen betreffen alle Energielieferanten und gelten ausdrücklich auch für mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben, die von einem Dritten für den Energiebelieferungsvertrag gewährt werden. Abschlüsse, bei denen die Zuwendungsobergrenze überschritten wurde, werden abgelehnt oder erst gar nicht erfasst. Diese Regelung gilt für Abschlüsse ab dem 01.01.2023.